BFSG 2025: Barrierefreie Websites und Onlineshops bald für alle verpflichtend
Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft, das Barrierefreiheit für Websites, Onlineshops und digitale Dienstleistungen vorschreibt. Ziel des Gesetzes ist es, die digitale Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen zu verbessern und Diskriminierung zu verhindern.
Betreiber von Onlineshops und Websites sind dadurch zukünftig verpflichtet, ihre Webpräsenzen an die Standards der Barrierefreiheit anzupassen, wie sie in den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) festgelegt sind.
Verstöße können hohe Bußgelder nach sich ziehen. Um mögliche Sanktionen zu vermeiden und eine größere Zielgruppe zu erreichen, sollten Unternehmen frühzeitig Maßnahmen zur Einhaltung der neuen Anforderungen ergreifen.
Unsere Leistungen: Barrierefreiheit für Websites & Onlineshops
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Webpräsenz barrierefrei zu gestalten und den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.
Was bedeutet Barrierefreiheit im Web?
Barrierefreiheit im Web, oder auch Web Accessibility, stellt sicher, dass Menschen mit Behinderungen problemlos auf Webseiten zugreifen und diese nutzen können. Dies umfasst die Anpassung von Inhalten, die Gestaltung von intuitiven Benutzeroberflächen und die Gewährleistung, dass alle Funktionen einer Website für jeden Nutzer zugänglich sind, unabhängig von seinen physischen oder technischen Möglichkeiten.
Laut den WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) gelten für barrierefreie Webangebote vier Grundprinzipien:
1. Wahrnehmbarkeit
Inhalte müssen den Nutzern auf eine Weise präsentiert werden, die sie wahrnehmen können. Zum Beispiel sollten Bilder alternative Texte haben, die den Inhalt beschreiben, damit auch Menschen mit Sehbehinderungen die Information erfassen können.
2. Bedienbarkeit:
Benutzeroberflächen und Navigation müssen bedienbar sein. Das bedeutet unter anderem, dass alle Funktionalitäten über eine Tastatur zugänglich sein sollten, da einige Nutzer keine Maus verwenden können.
3. Verständlichkeit:
Informationen und die Bedienung der Benutzerschnittstelle müssen verständlich sein. Beispielsweise sollten Formulare klare Anweisungen und Fehlermeldungen enthalten.
4. Robustheit:
Inhalte müssen robust genug sein, um von einer Vielzahl von Benutzern, einschließlich Menschen, die auf Assistenztechnologien angewiesen sind, interpretiert zu werden. Das bedeutet, dass Websites mit aktuellen und zukünftigen Technologien kompatibel sein sollten.
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Vorteile barrierefreier Websites und Onlineshops
Die eigene Webpräsenz barrierefrei zu gestalten, bietet zahlreiche Vorteile:
- Erweiterung der Zielgruppe: Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer digitalen Angebote, indem Sie Menschen mit Behinderungen einbeziehen.
- Verbesserte Benutzerfreundlichkeit: Viele barrierefreie Designprinzipien verbessern die allgemeine Nutzererfahrung für alle Besucher.
- Rechtliche Sicherheit: Erfüllen Sie gesetzliche Vorgaben und vermeiden Sie potenzielle rechtliche Konsequenzen.
- SEO-Vorteile: Barrierefreie Websites und Onlineshops sind oft suchmaschinenfreundlicher, was zu besseren Rankings führen kann.
- Positive Markenwahrnehmung: Demonstrieren Sie soziales Verantwortungsbewusstsein und stärken Sie Ihre Marke.
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FAQ – Häufige Fragen zu barrierefreien Websites und Onlineshops
In Deutschland gibt es klare gesetzliche Vorgaben zur Barrierefreiheit im Web:
- Behindertengleichstellungsgesetz (BGG): Dieses Gesetz, das auf der EU-Richtline 2016/2102 basiert, verpflichtet öffentliche Stellen seit dem 23. Juni zur barrierefreien Gestaltung ihrer digitalen Angebote.
- Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Das Gesetz zur Umsetzung des European Accessibility Acts (EAA) (EU-Richtline 2019/882) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Bestimmte Produkte und Dienstleistungen müssen ab diesem Datum barrierefrei sein. Davon sind auch Websites und Online-Shops betroffen.
Die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) sind ein internationaler Standard zur Verbesserung der Barrierefreiheit von Webinhalten. Sie stammen von der Web Accessibility Initiative (WAI) des World Wide Web Consortium (W3C), einer internationalen Gemeinschaft, die Standards für das World Wide Web entwickelt.
Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) orientiert sich an den WCAG und legt spezifische Anforderungen für barrierefreie Websites und mobile Anwendungen fest. Der BITV 2.0 Test dient der Überprüfung der WCAG Standards.
Öffentliche Stellen wie Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden, Universitäten, Schulen und Bibliotheken sind bereits durch die EU-Richtlinie 2016/2102 zur Barrierefreiheit gemäß EN 301 459 verpflichtet.
Ab Juni 2025 gelten in Deutschland erweiterte Anforderungen an die Barrierefreiheit von Webangeboten aus dem privaten Sektor durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Diese werden durch die Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, dem European Accessibility Act (EAA) festgelegt. Das betrifft Unternehmen, die Produkte und Dienstleistungen an Endverbraucher verkaufen. Neben Onlineshops betrifft das beispielsweise auch Formulare zur Terminbuchung über eine Website.
Ausgenommen sind Dienstleistungsunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einen Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro. Für Unternehmen, deren Produkte unter das BFSG fallen, gibt es keine Ausnahmeregelung.
Websitebetreiber müssen sicherstellen, dass ihre Angebote den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß den WCAG-Standards entsprechen. Darüber hinaus müssen sie eine Barrierefreiheitserklärung bereitstellen, die den Nutzern Informationen über den Stand der Barrierefreiheit ihrer Website und über Feedback-Mechanismen gibt.
Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit umfassen eine ganze Reihe von Design- und Entwicklungspraktiken, die sicherstellen, dass Websites für alle Nutzer zugänglich sind. Dazu gehört z.B. die Bereitstellung von Alternativ-Texten für Bilder, Grafiken und andere visuelle Elemente, damit Screenreader die Informationen lesen können oder die Implementierung von Bedienhilfen zur Änderung der Schriftgröße und Farbeinstellungen. Der BITV 2.0 Test umfasst 98 WCAG-Konformitätskriterien der Stufe A und AA, die zum Bestehen erfüllt sein müssen.
Barrierearme Websites und Onlineshops bieten zahlreiche Vorteile für eine breite Nutzergruppe. Menschen mit Behinderungen, wie Seh- und Hörbehinderungen, motorischen Einschränkungen oder kognitiven Beeinträchtigungen, profitieren besonders, da sie Inhalte besser wahrnehmen und navigieren können. Auch ältere Menschen, die möglicherweise altersbedingte Einschränkungen haben, finden solche Webangebote benutzerfreundlicher. Darüber hinaus profitieren Menschen mit temporären Beeinträchtigungen, wie etwa eine Verletzung, sowie mobile Nutzer, die unter unterschiedlichen Bedingungen wie hellem Sonnenlicht surfen, von einer barrierearmen Gestaltung. Auch Nicht-Muttersprachler schätzen eine klare und einfache Sprache.